
Altes Haus, neue Besitzer
Sanierungspflicht im Erbfall: Fürther Energieberatung informiert Eigentümer kostenlos
Altes Haus, neue Besitzer: Die Energieberatung der Stadt Fürth informiert über Sanierungspflichten - und warnt vor plötzlich auftauchenden Verpflichtungen. Denn: Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt, die Mehrheit sind Eigentumswohnungen und Wohnhäuser.
Wechselt – wie im Erbfall – der Eigentümer, entstehen Pflichten für den neuen Besitzer, etwa die Einhaltung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Nach dem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzerinnen und Besitzer zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. „Während Käuferinnen und Käufer sich dieser Tatsache in der Regel bewusst sind, trifft die Sanierungspflicht manche Erben vor allem älterer Ein- und Zweifamilienhäuser völlig unvorbereitet“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus
„Beim Einbau einer neuen Heizung lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien, weil wir steigende Preise für Öl und Gas erwarten“
Ein zentrales Element der Sanierungspflicht sei die Modernisierung veralteter Heizungen – auch in geerbten Immobilien. Standardheizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen ausgetauscht werden. Nur Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel dürfen weiter in Betrieb bleiben. „Beim Einbau einer neuen Heizung lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien, weil wir steigende Preise für Öl und Gas erwarten“, so Bastian Lange, Klimaschutzmanager der Stadt.
Neben der Heizung spielt die Wärmedämmung eine zentrale Rolle: Erben müssen die oberste Geschossdecke oder die darüber liegende Dachfläche nachträglich dämmen. Das sei „gut investiertes Geld“, so Lange. Die Dämmung sei meist preisgünstig umzusetzen und verhindere, dass übermäßig Wärme verloren geht. Das spare nicht nur Heizkosten, auch die Wohnqualität werde mit wenig Aufwand erhöht.
Ebenfalls gut gedämmt werden müssen laut Vorgabe Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Für die Sanierung ihres Hauses können Erben jedoch Zuschüsse erhalten. Bei der Heizung unterstützt der Staat den Wechsel zu erneuerbaren Energien im Eigenheim mit bis zu 70 Prozent der Kosten.
Für die nachträgliche Wärmedämmung ist ebenfalls eine Förderung möglich. „Wer unsicher ist, ob und wie ein geerbtes Haus unter die Sanierungspflicht fällt, wendet sich am besten an einen Energieberater“, so Lange. Dieser überprüfe die baulichen Gegebenheiten „und weiß, welche Maßnahmen notwendig sind, kennt mögliche Befreiungen und berät zu Förderung“.
Die Energieberatung der Stadt findet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern jeden zweiten Dienstag im Monat kostenlos in der Flößaustraße 22A, in den Räumen der Zukunft.Umwelt.Fürth, statt. Die Energieberaterinnern und -berater unterstützen Bürgerinnen und Bürger kostenlos, anbieterunabhängig und individuell.
Informationen zur Anmeldung sowie weiteren Beratungsmöglichkeiten gibt es auf www.fuerth.de/umwelt-abfall/klima/gebaeude-und-energie oder unter verbraucherzentrale-energieberatung.de
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