Sicherheit der Wege

Raus zum Räumen: Wenn der Winter zuschlägt, ist Schneeschippen Bürgerpflicht

4.12.2024, 17:00 Uhr
Schneeschippen ist angesagt: Für die Sicherheit auf den Fürther Gehwegen zeichnen bei winterlichen Verhältnissen die Anlieger verantwortlich.

© Wolfgang Händel Schneeschippen ist angesagt: Für die Sicherheit auf den Fürther Gehwegen zeichnen bei winterlichen Verhältnissen die Anlieger verantwortlich.

Kalt genug ist es, Schnee und Eis werden alsbald unweigerlich folgen - die Stadt weist deshalb schon mal auf wichtige Regelungen hin. Denn: Zwar ist für das Räumen von Schnee und das Beseitigen von Eis auf den Straßen ausschließlich die Kommune zuständig. Für die Sicherheit auf den Gehwegen indes zeichnen bei winterlichen Verhältnissen die Anlieger verantwortlich. Sie sind dazu verpflichtet, aktiv zu werden – andernfalls können sie im Schadenfall haftbar gemacht werden.

All das regelt die kommunale Reinhaltungsverordnung, einzusehen unter www.fuerth.de. Demnach sind öffentliche Gehwege auf der ganzen Länge eines angrenzenden Grundstücks und auf mindestens einem Meter, in Fußgängerzonen drei Metern Breite, freizumachen. Auch dort, wo es keine Gehwege gibt, sind Anwohner nicht aus dem Schneider: In diesen Fällen ist eine Gehbahn am Fahrbahnrand zu schaffen.

Nicht immer und überall muss in Fürth geschippt werden

Allerdings gilt die Räumpflicht nicht rund um die Uhr, sondern an Werktagen nur in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 19 Uhr. Und das übrigens auch in den sogenannten Zwangsreinigungsgebieten – jenen Bereichen, in denen die Stadt regelmäßig Straßen und Wege säubert.

Im Fall von Schnee-, Reif- und Eisglätte müssen abstumpfende Mittel gestreut werden. Dabei ist aus Umweltschutzgründen nur Sand oder Splitt erlaubt. Das schädliche Streusalz darf nur in Ausnahmefällen – etwa bei Eisregen – an Treppen oder Steigungen verwendet werden. Geeignetes Material stellt die Stadt in den eigens dafür aufgestellten rund 400 Streugutbehältern zur Verfügung. Hier dürfen sich Hausbesitzer und Mieter bedienen, nicht aber Unternehmen, die den Winterdienst erledigen. Eine Liste findet sich ebenfalls unter www.fuerth.de.

Auch die Stadt Fürth, heißt es, setze bei ihrem Winterdienst bevorzugt auf umweltfreundliche Streumittel wie etwa Blähton, der auf Geh- und Radwegen in der Regel eingesetzt werde. Radfahrer sollten deshalb hier wegen des scharfkantigen und rollenden Streuguts besonders vorsichtig sein. Die Verkehrssicherheit auf den Straßen und einigen besonders wichtigen Radverbindungsstrecken allerdings sei bei Glätte und Schnee nur mit Hilfe von Streusalz zu gewährleisten.

Informationen zur Räum- und Streupflicht von Gehbahnen gibt das Tiefbauamt der Stadt Fürth Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer (0911) 974-32 19. Leere Streukästen können unter den Telefonnummern (0911) 974–27 12, 974–27 13, 974–27 14 oder 974-27 15 gemeldet werden. Hinweise zum Winterdienst sind entweder über den "Mängelmelder" der Fürth-App oder die Mailadresse tfa@fuerth.de möglich. "Aussagekräftige Fotos und eine genaue Ortsangabe erleichtern die schnelle Bearbeitung", heißt es.

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