Nur zwei Wochen
Eile ist geboten: Auch in Fürth bleibt weit weniger Zeit für die Bundestags-Briefwahl
Am Sonntag, 23. Februar, sind rund 86.500 Fürtherinnen und Fürther aufgerufen, bei der Bundestagswahl ihre Stimme abzugeben. Wegen der vorzeitigen Neuwahlen hat das Bundesinnenministerium eine Rechtsverordnung verabschiedet, die zu erheblich verkürzten Fristen bei der Wahlorganisation führt.
"Gravierende Auswirkungen" habe das vor allem auf die Stimmabgabe per Briefwahl, teilt die Stadt mit; für sie bleibe nur knapp zwei statt wie sonst vier bis fünf Wochen Zeit. Denn erst Ende Januar steht endgültig fest, wer für welche Partei zur Wahl antritt. Daher können auch erst ab diesem Zeitpunkt Stimmzettel gedruckt und Briefwahlunterlagen versendet werden. Das Wahlamt der Stadt rechnet damit, dass dies ab Montag, 10. Februar, der Fall sein wird.
Persönliche Vorsprache im Fürther Bürgeramt ist möglich
Da danach nur noch wenig Zeit bleibt, die Wahlbriefe zurückzusenden, weist die Behörde auf die Möglichkeit hin, ab Montag, 10. Februar, Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerzentrum Süd, Schwabacher Straße 170, zu beantragen und die Stimme gleich während der folgenden Öffnungszeiten abzugeben: Montag, 8 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 8 bis 15 Uhr, Donnerstag, 8 bis 16 Uhr und Freitag, 8 bis 12 Uhr. Es stünden "ausreichend Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung, so dass in der Regel eine schnelle und reibungslose Stimmabgabe möglich sein sollte".
Wahlberechtigte können bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Liege eine "nachgewiesene plötzliche Erkrankung" vor, verlängert sich die Frist bis zum Wahltag um 15 Uhr. Zur Beantragung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: die Beantragung per Online-Formular unter www.fuerth.de/wahlen; Zurückschicken des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Vordrucks; schriftlicher Antrag per E-Mail an briefwahl@fuerth.de; persönliche Vorsprache im Bürgeramt Süd, Schwabacher Straße 170. Wichtig: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Um sicherzugehen, dass Wahlscheine und die Stimmzettel rechtzeitig die Behörde erreichen, appelliert die Stadt an alle, die ihre Briefe per Post zurücksenden möchten, dies "rechtzeitig und mehrere Tage vor dem 23. Februar zu tun". Wegen der knappen Frist wird generell empfohlen, die Umschläge mit den Wahlunterlagen in die Briefkästen des Bürgerzentrums Nord, Stadelner Hauptstraße 96, oder des Bürgerzentrums Süd, Schwabacher Straße 170, einzuwerfen. Während der Öffnungszeiten der Bürgerinformation im Rathaus (Montag, 7.30 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr, Dienstag, 8 bis 12.00 und 13 bis 15.30 Uhr, Mittwoch bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr) können sie auch dort abgegeben werden.
Stimmzettel müssen bis spätestens 23. Februar, 18 Uhr, bei der Stadt eingegangen.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, sie aber nicht erhalten oder verloren hat, kann noch bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen im Wahlamt, Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, zweiter Stock, Zimmer 2.26 beantragen. Der Zugang ist barrierefrei, eine Kontaktaufnahme ist auch unter der Rufnummer (0911) 974-30 00 oder per E-Mail an briefwahl@fuerth.de möglich.
Bei der Stadt Fürth müssen die Stimmzettel bis spätestens Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, eingegangen sein. Das Amt versendet die Wahlbenachrichtigungen bis Samstag, 1. Februar, per Post. Sollte man bis Sonntag, 2. Februar, keine Unterlagen erhalten haben, kann man sich bis Freitag, 7. Februar, mit dem Wahlamt unter der Mailadresse wahlen@fuerth.de in Verbindung setzen.
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