
Stiller Tag
Trotz Tanzverbot: In diesem Erlanger Club kann an Karfreitag gefeiert werden
Rund um die Ostertage kennt das bayerische Feiertagsgesetz wenige Kompromisse. Ab Gründonnerstag in der Früh um zwei Uhr bis Karsamstag 24 Uhr gilt ein Verbot musikalischer Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb. Es sind sogenannte stille Tage. Das heißt, es gilt, vereinfacht gesprochen, ein striktes Tanzverbot - eigentlich.
Denn einigen Clubs gelang es nun, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken - darunter das MixMax in der Lazarettstraße in Erlangen. In den sozialen Medien wirbt der Club für eine „Rainbow Party“ mit House, Reggaeton, Black und Rock. Ein bunter Mix aus allen Hits der letzten Jahrzehnte soll ab 21 Uhr zu hören sein.
Die Ausnahmegenehmigung gelang in Kooperation mit dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) Erlangen, der sich für die Trennung von Staat und Kirche einsetzt. Laut einer Pressemitteilung konnte das hiesige Ordnungsamt überzeugt werden.
Protest-Tanzen dank Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Protest-Tanzen macht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 möglich. Der bfg hatte sich zuvor durch alle Instanzen geklagt. Seitdem sind den Gerichten zufolge Feste und Feiern erlaubt, die Ausdruck einer Weltanschauung sind, die sich für eine Trennung von Kirche und Staat, für Demokratie sowie Menschenrechte einsetzt.
„Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen“, betonte die bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo. „Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen.“ Der Bund fordert deshalb die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote im bayerischen Feiertagsgesetz.
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