Das Bild zeigt eine der Möglichkeiten für den Hochwasserschutz in Dormitz, die Variante einer Flutmulde unterhalb der Grundschule
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Das Bild zeigt eine der Möglichkeiten für den Hochwasserschutz in Dormitz, die Variante einer Flutmulde unterhalb der Grundschule

Weil Schadensereignisse heftiger werden

So will Dormitz den Hochwasserschutz verbessern

„Um Schäden an Mensch, Tier und Sachwerten möglichst zu vermeiden, ist es ratsam, auf der Grundlage des bestehenden Integralen Hochwasserschutzkonzeptes Anpassungen vorzunehmen und Projekte priorisiert umzusetzen“, erklärte Bürgermeister Holger Bezold (FW) in der Oktobersitzung des Gemeinderates Dormitz.

Das bestehende Konzept basiert auf einer physikalischen Grundlagenermittlung des damals beauftragten Planungsbüros. Eine erste Grundlage war hierbei die Ermittlung der hochwassergefährdeten Bereiche. Die ermittelten Hochwassergefahren haben auch über das Wasserwirtschaftsamt Eingang in die Datenbank beim Landesamt für Umwelt gefunden, welche die Überschwemmungsbereiche öffentlich zur Verfügung stellt.

Anpassung an das neue HQ100+

Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen müssen diese an das neue HQ100+ (Regenfälle, wie sie statistisch nur alle 100 Jahre vorkommen) sowie an die gestiegenen Niederschlagsmengen angepasst werden. Die Kosten für die Überarbeitung und Neuberechnung werden bis zu 75 Prozent staatlich gefördert.

Im bisherigen Schutzkonzept sind Maßnahmen in folgenden Bereichen priorisiert: eine Flutmulde am Brandbach, eine Schutzmauer am Brandbach und die Vergrößerung des Brückenflussquerschnitts.

Für Dormitz als Gemeinde am Unterlauf des Brandbachs sind die baulichen Erfordernisse zur Hochwasserabwehr in allen drei Varianten identisch. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen würden etwa 3 Millionen Euro betragen. Umsetzung wie auch Kosten würden sich auf mehrere Jahre verteilen.

Mögliche Förderung bei rechtsgültiger Planfeststellung

Zur Umsetzung der Maßnahmen wären zunächst die Beauftragung eines Planungsbüros sowie ein vier bis fünf Jahre langes Planfeststellungsverfahren notwendig, in der das Vorhaben hinsichtlich einer Variante und den dazu erforderlichen Maßnahmen nach und nach konkretisiert wird.

Ein Förderbescheid kann jedoch erst erstellt werden, wenn sich das Projekt in der Planfeststellung befindet und sicher ist, dass die Gemeinde auch den Zugriff auf die entsprechenden Grundstücke für die Umsetzung des Hochwasserschutzes hat. Die Planfeststellung muss also rechtsgültig sein, bevor eine Förderung erfolgen kann.

Die Gemeinderäte nahmen die Ausführungen zur Kenntnis und beschlossen, das Hochwasserschutzkonzept in kommunaler Zusammenarbeit mit Hetzles und Neunkirchen weiterzuverfolgen.