Studienzuschüsse stagnieren
Projekte für Studierende der FAU in Erlangen in Gefahr?
11.10.2021, 14:20 UhrDenn für diese und zahlreiche weitere Projekte und Angebote reichen die finanziellen Mittel künftig nicht mehr aus, wie die studentischen Mitglieder des Zentralen Gremiums zur Vergabe der Studienzuschüsse (ZGS) in ihrer diesjährigen Sitzung festgestellt haben.
„Das ZGS hat immer das Problem, dass nicht genug Geld da ist, um Projekte zu finanzieren, die es eigentlich wert wären“, sagt Selim Kücükkaya, studentischer Vertreter des Gremiums. Gemeinsam mit anderen Studierenden, Mitarbeitern und Lehrenden der FAU berät der 24-jährige Masterstudent im paritätisch besetzten Gremium einmal im Jahr über die Verteilung der Studienzuschüsse, die jede staatliche Universität und Hochschule von der bayerischen Landesregierung erhält.
Die finanziellen Mittel stellen den Ersatz für die im Wintersemester 2013/2014 weggefallen Studiengebühren dar und sollen nach dem bayerischen Hochschulgesetz zur „Verbesserung der Studienbedingungen” verwendet werden. Der Freistaat stellt aktuell 194,7 Millionen Euro im Jahr für Studienzuschüsse zur Verfügung; die FAU erhält davon rund 22 Millionen Euro. „Das ist eine riesige Summe für uns. Eine der größten staatlichen Zuweisungen, die wir haben”, sagt Jochen Weinzierl, leitender Direktor des Präsidialstabs der FAU.
Immer mehr Anträge
Das ZGS berät über die Verwendung von 25 Prozent dieser Gelder, also rund fünf Millionen Euro, die für allgemeine Universitätszwecke Anwendung finden. Das restliche Geld wird innerhalb der Fakultäten verteilt. „Das große Problem ist: Es wird immer mehr beantragt, weil der Bedarf durch mehr Studierende und höhere Anforderungen an die Lehre steigt. Gleichzeitig stagniert das Budget und wir können über immer weniger Geld wirklich verfügen”, beklagt David Filgertshofer, ebenfalls studentisches Mitglied des ZGS.
Rund sieben Millionen Euro haben in diesem Jahr unter anderem die Bibliothek, das Sprachenzentrum und das Büro für internationale Beziehungen für Projekte, Personal oder Ausstattung beantragt. Schon hier ergibt sich eine Übernachfrage von rund zwei Millionen Euro. Hinzu kommt, dass seit vergangenem Jahr knapp drei der zur Verfügung stehenden fünf Millionen Euro für entfristete Stellen gebunden sind.
In den Jahren zuvor konnte das Gremium meist auf alle Anträge eingehen, indem die Summen für die einzelnen Projekte gekürzt wurden. „Wenn beispielsweise für Personal im Studierendenservice 80.000 Euro beantragt waren, konnte das Gremium hierfür auch nur 60.000 Euro bewilligen und die restlichen 20.000 Euro für etwas anderes verwenden. Und das Personal wurde dann nur in dem Umfang eingesetzt, wie eben Geld da war oder es wurde aus anderen Töpfen aufgestockt”, führt Weinzierl aus.
Gelder sind an Stellen gebunden
Wenn Personal unbefristet beschäftigt werden soll, müssen dafür Stellen geschaffen werden, für die das ZGS in jedem Haushaltsjahr Budget berücksichtigen muss. Zwar bedeute die Verstetigung der Stellen eine gewisse „Nachhaltigkeit und Beständigkeit” für die jeweilige Maßnahme, so Weinzierl, doch dem Gremium sei ein Stück weit Flexibilität verloren gegangen. Sie könnten nicht mehr bei allen Anträgen frei entscheiden, weil die Gelder zum Teil an die Stellen gebunden seien.
Doch nicht nur die Entfristung an sich stellt ein Problem für das ZGS dar, sondern vor allem die damit verbundenen, unter anderem durch Inflation und Tarifstufen wachsenden Kosten für das unbefristet angestellte Personal, die die Stellen jedes Jahr teurer werden lassen. Dadurch verringern sich die finanziellen Mittel, die für Projekte und Neuanschaffungen verwendet werden können, zusätzlich. „Das schränkt unseren Handlungsspielraum massiv ein und zieht noch mehr Kürzungen und Priorisierungen nach sich”, beklagt Kücükkaya.
Jochen Weinzierl wünscht sich dafür eine Lösung von Seiten des Ministeriums: „Entweder sollte man die Studienzuschüsse an die wachsenden Personalkosten zumindest von dauerhaft beschäftigtem Personal anpassen, oder das Ministerium könnte die Kostensteigerungen durch den Einsatz von echten Haushaltsstellen für unbefristetes Personal übernehmen, sodass diese Kosten das Budget nicht Stück für Stück auffressen.” Konkrete Ansätze dazu gibt es, sie wurden bislang allerdings noch nicht umgesetzt. „Wir hoffen auf 2022”, sagt Weinzierl.
Mitglieder müssen abwägen
Momentan müssen die Mitglieder des ZGS abwägen, welche Projekte finanziert werden können. Bei ihren Entscheidungen beziehen sich die studentischen Vertreter im ZGS vor allem auf den im Hochschulgesetz genannten Verwendungszweck. Sie sind der Überzeugung, dass beispielsweise eine Ausstattung der Seminarräume mit einem WLAN-Zugang oder das Verhindern von kürzeren Öffnungszeiten der Bibliothek keine Verbesserung der Studienbedingungen darstellt, sondern eigentlich „Basisausstattung einer Hochschule des 21. Jahrhunderts” sein sollten, die nicht über Studienzuschüsse finanziert werden müsste
Das begrenze Budget zwang das Gremium dazu, solche Programme jetzt abzulehnen und künftig nicht mehr zu finanzieren. Das betrifft vor allem das Sprachenzentrum, berichtet Selim Kücükkaya. „Die vorhandenen Stellen werden nicht ausreichen, um das Angebot wie bisher weiterzuführen.” Für die Studierenden stellt das einen großen Einschnitt dar, befürchtet Kücükkaya, denn schon in den letzten Semestern war die Nachfrage nach Sprachkursen oft größer als die Kapazitäten der Seminare. Wer ein Semester im Ausland verbringen möchte, ist zur Vorbereitung auf einen Kurs in der Fremdsprache angewiesen, und auch die Deutschkurse für internationale Studierende werden voraussichtlich im bisherigen Umfang nicht mehr möglich sein.
Das Grundlagen- und Orientierungsstudium, das bis 2020 durch Projektmittel des Bundes finanziert wurde und im letzten Jahr nur durch die Studienzuschüsse angeboten werden konnte, wird wohl ebenfalls ab 2022 wegfallen. Die nächsten Jahre werden sie „mit der Situation leben müssen, dass mit Studienzuschüssen keine Innovationen mehr möglich sind”, befürchtet Kücükkaya. Auch hat er wenig Hoffnung, dass sich das mit der Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes ändert. Denn der Erstentwurf sieht Studienzuschüsse in Zukunft nicht mehr vor.
Wegfall der Mitsprache?
Die Studierenden haben Bedenken, dass für sie damit ein zentrales Instrument zur Mitsprache und studentischen Beteiligung wegfällt. „Da wir hier die Hälfte der Mitglieder stellen, ist das ZGS für uns ein wichtiges Mittel um Einfluss zu nehmen.” Zwar ist, wie das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst schriftlich auf Nachfrage angibt, „eine gesetzliche Verankerung der Studienzuschüsse nicht mehr notwendig, da diese ohnehin direkt als Ansatz im Haushaltsplan verankert sind und den Hochschulen auch weiterhin jedes Jahr mit der ausdrücklichen Zweckbestimmung ‘zur Verbesserung der Studienbedingungen’ gesondert zugewiesen werden”.
Allerdings scheinen die Sorgen der Studierenden unbegründet. Denn die Hochschulen sind dazu verpflichtet, „eine Mitwirkung der Studentinnen und Studenten bei der Mittelverteilung auch künftig sicherzustellen” und diese „paritätisch zu beteiligen”, betont der bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler.
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