Körperverletzung und Beleidigungen

Polizeinsatz in Mühlhausen eskaliert: 22-Jährige schlägt einen Beamten blutig

7.8.2024, 12:49 Uhr
Gegen die Handschellen wehrte sich eine 22-Jährige heftig.

© Marcus Brandt/dpa Gegen die Handschellen wehrte sich eine 22-Jährige heftig.

Der Einsatz von Polizeibeamten der Inspektion Höchstadt am Dienstagabend, 6. August, um 21 Uhr endete mit einem verletzten und nicht mehr dienstfähigen Beamten und einer 22-jährigen Frau aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt, die sich in einem Haftraum der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt wiederfand.

Die junge Frau hatte zuvor laut einer Pressemitteilung der Polizei bei Bekannten in Mühlhausen die Selbstbeherrschung verloren und im Streit Jalousien beschädigt. Als sie dann mit einem Fahrrad davonfuhr, begegnete sie der von den Geschädigten gerufenen Polizeistreife und fiel den Beamten sofort durch eine unsichere Fahrweise auf.

Nachdem ihr erster Fluchtversuch vor den Beamten gescheitert war, schlug sie bei der Fesselung um sich und verletzte mit den Handschellen einen der Polizisten am Kopf, sodass dieser eine stark blutenden Platzwunde davontrug und seinen Dienst in der Nacht beenden musste.

Beißen, treten, spucken

Doch damit noch nicht genug, versuchte sie einen weiteren Beamten zu beißen und zu treten und spuckte einem zur Unterstützung hinzugerufenen Polizisten beim Transport zur Polizeiinspektion Höchstadt ins Gesicht. Neben ihren Versuchen, sich durch Schlagen und Treten zu befreien, mussten die Polizeibeamten und eine Polizeibeamtin zudem noch eine ganze Reihe von übelsten Beleidigungen aushalten, bis die Frau letztlich zur Ausnüchterung in einem Haftraum in Erlangen untergebracht wurde.

Der eigentliche Grund für den Streit, der zu dem Einsatz führte, ist noch nicht einmal bekannt. Die Konsequenzen sind aber happig: Die Frau erwarten Strafanzeigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, wegen verschiedener Körperverletzungsdelikte und wegen der Beleidigungen.

Inwiefern sich die 22-Jährige auch noch bezüglich der Fahrt mit dem Fahrrad strafbar gemacht hat, wird die Auswertung der Blutprobe ergeben. Die Beschuldigte, die von einem Arzt begutachtet wurde, hatte am Ende nur leichte Schürfwunden davongetragen.


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