Infos zur Straßenreinigung

Laub im Herbst: Wer ist wo für das Saubermachen zuständig? Diese Regeln gelten in Erlangen

8.10.2024, 11:00 Uhr
Laub im Herbst: Wer ist wo für das Saubermachen zuständig? Diese Regeln gelten in Erlangen

© IMAGO/imageBROKER/Raimund Kutter/IMAGO/imagebroker

Der Herbst ist da und die Bäume verlieren ihre Blätter. Die städtische Straßenreinigung sieht sich jetzt verstärkten Verunreinigungen durch Laub gegenüber, so eine Pressemitteilung.

Auch Bürger müssen aktiv werden: Gehwege vor ihren Grundstücken müssen gereinigt werden. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein 1,5 Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks zu säubern. Dies erfolgt nach Bedarf. Es spielt keine Rolle, ob das Laub vom eigenen Baum oder dem des Nachbarn stammt. Auch in der Innenstadt reinigen Anwohner die Gehwege, allerdings zahlen sie dafür eine Gebühr.

Verordnung regelt die Aufgaben

Die Straßenreinigungsverordnung regelt die Aufgaben zur Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Bei Fahrbahnen klärt sich die Zuständigkeit durch die Zugehörigkeit zur städtischen Reinigung. Ansonsten sind Grundstückseigentümer für die Fläche bis zur Fahrbahnmitte verantwortlich.

Laub ohne Fremdstoffe gehört in die Biotonne. Größere Mengen können zur Kompostierungsanlage nach Frauenaurach, Neuenweiherstraße 15, gebracht werden.

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