Wer sein Kind in einer städtischen Kita untergebracht hat, muss künftig mehr zahlen. Die Gebührenerhöhung erfolgt in zwei Schritten - ab 1. September 2023 und ab 1. September 2024.
© Monika Skolimowska, dpa
Wer sein Kind in einer städtischen Kita untergebracht hat, muss künftig mehr zahlen. Die Gebührenerhöhung erfolgt in zwei Schritten - ab 1. September 2023 und ab 1. September 2024.

Kommunaler Prüfungsverband

Im Vergleich zu günstig? Stadt Erlangen erhöht die Kita-Gebühren ab 1. September 2023

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung im März eine Änderung der Gebührensatzung beschlossen, die zum neuen Kita-Jahr ab 1. September in Kraft tritt. Der kommunale Prüfungsverband hat nach einer Prüfung im Jahr 2022 eine Erhöhung der Gebührensätze dringend angemahnt.

Hintergrund: Die derzeit gültigen Gebührensätze sind für die städtischen Regeleinrichtungen seit dem 1. September 2016 beziehungsweise für die Spiel- und Lernstuben seit 2012 unverändert und liegen erheblich sowohl unter den örtlichen als auch den überörtlichen Vergleichswerten. Auch der Vergleich zu den Elternbeiträgen der freien und gemeinnützigen Träger im Stadtgebiet zeigt ebenso enorme Abweichungen, was von diesen auch aus Wettbewerbsgründen und in Sorge um die wirtschaftliche Situation ihrer Einrichtungen immer wieder moniert wird.

Forderungen nach kostenfreier Kinderbetreuung

Zwar stimmte die Mehrheit im Stadtrat - gegen drei Stimmen - für die Gebührenerhöhung und vertrat dabei die Auffassung, dass es sich um eine "leichte Anpassung" handle. Einwände kamen von der Linken-Stadträtin Fabiana Girstenbrei, die von der Stadt forderte, die Gebührenerhöhung zu übernehmen. Auch die Freie Wählergemeinschaft votierte dagegen, "wir sprechen uns für eine kostenfreie Kinderbetreuung aus", sagte FWG-Stadträtin Anette Wirth-Hücking. ÖDP-Stadtrat Frank Höppel forderte, Bund und Land müssten sich an den Gebühren beteiligen.

Die Gebührenerhöhungen erfolgen in zwei Schritten. Beispiel Krippe: Die Gebühr für den Besuch einer Kindertageseinrichtung von Kindern unter zweieinhalb Jahren soll in einem ersten Schritt zum 1. September 2023 um 20 Euro in allen Buchungskategorien und in einem zweiten Schritt zum 1. September 2024 um weitere 10 Euro in allen Buchungskategorien erhöht werden, um zum Durchschnittswert der kommunalen Vergleichsstädte aufzuschließen.

Verpflegungsgebühr steigt auf 50 Euro

Für ältere Kinder, die einen Kindergarten oder Hort besuchen, erhöht sich die Gebühr im ersten Schritt zum 1. September dieses Jahres um 10 Euro und im zweiten Schritt zum 1. September 2024 nochmals um 10 Euro.

Auch bei den Verpflegungskosten ist die Stadt gehalten, eine kostendeckende Kalkulation vorzunehmen. Sie wurde trotz jährlicher Preissteigerungen seit 2016 ebenfalls nicht angepasst. So erhöht sich die Verpflegungsgebühr von derzeit 44 Euro auf künftig 50 Euro.

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