EU-Richtlinie

Das Ende der Entschädigungen? Neuregelungen bei der Bahn schocken Fahrgäste

Andreas Hofbauer

Volontär

E-Mail zur Autorenseite

7.6.2023, 14:59 Uhr
Endbahnhof für viele Fahrgastrechte? Bei der DB stehen zum 7. Juni einige Neuerungen auf der Agenda. 

© Annette Riedl, dpa Endbahnhof für viele Fahrgastrechte? Bei der DB stehen zum 7. Juni einige Neuerungen auf der Agenda. 

Ewige Wartezeiten an den Bahnhöfen, zahllose Verspätungen der Züge, Zugausfälle wegen zu viel Schnee, Wasser oder Wind. Oder, etwas mit den Schienen stimmt nicht. Die Ärgernisse über die Deutsche Bahn sind mittlerweile so bekannt wie die Bahn selbst. Seit dem 7. Juni 2023 gibt es nun einige Änderungen, zum Ärger vieler Bahnreisender. Die Deutsche Bahn hat die Rechte für Fahrgäst:innen wegen einer EU-Richtlinie geändert. Grund für den Ärger der Menschen: Die neuen Regelungen beschneiden die Rechte der Fahrgäst:innen bei Zugverspätungen und Bahnausfällen.

Grundsätzlich gilt jedoch nach wie vor: Wenn Du Dein Ziel der Zugreise nicht rechtzeitig erreichst, hast Du verschiedene Ansprüche:

  • Erreichst Du Dein Ziel nicht termingerecht, stehen Dir mehrere Möglichkeiten offen: Beispielsweise kannst Du Deine Reise zu einem späteren Zeitpunkt und mit einem anderen Zug fortsetzen, vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine Rückerstattung eines Teils des Fahrpreises beantragen.
  • Kommst Dein Zug mindestens 60 Minuten zu spät, darfst Du eine Rückerstattung von 25 Prozent des Ticketpreises geltend machen. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten sogar 50 Prozent. Alle Dauerkarteninhaber:innen bekommen die Entschädigung pro Verspätung in Form von festgelegten Pauschalbeträgen.

Weniger Rechte für Fahrgäste seit Juni 2023

Sorgen bei den Verbraucherschützern: Sie befürchten, dass sich die Deutsche Bahn auf viele der Neuerungen beziehen wird, wenn Fahrgäst:innen ihre Rechte geltend machen wollen. 

Sorgen bei den Verbraucherschützern: Sie befürchten, dass sich die Deutsche Bahn auf viele der Neuerungen beziehen wird, wenn Fahrgäst:innen ihre Rechte geltend machen wollen.  © Peter Kneffel, dpa

Aber es gibt einen Haken: Mit der neuen Verordnung über Fahrgastrechte sind die Bahnunternehmen seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn die Verspätung auf bestimmte "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht, die außerhalb der Verantwortung der Bahn liegen. Zu diesen „außergewöhnlichen Umständen“ gehören Ausnahmesituationen wie heftige Unwetter, umfangreiche Naturdesaster oder ernste Gesundheitskrisen der Allgemeinheit. Ebenfalls nicht zur Entschädigung verpflichtet ist die Bahn bei „Handlungen Dritter“. Darunter fällt das unerlaubte Betreten der Schienen, der Diebstahl von Kabeln, Notlagen im Zug, polizeiliche Eingriffe, Sabotage oder Terrorakte. Auch bei Fehlern auf der Seite der Reisenden gibt es keinerlei Ansprüche gegenüber der Bahn.

Die Sorge steht im Raum, dass künftig bereits ein Wintereinbruch reichen könnte, um die Entschädigung auszuschließen. Was genau laut der Erklärung „extremes Wetter“ ist, wird nicht klar. Gregor Kolbe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) befürchtet: "Die Bahnunternehmen werden das nun häufiger nutzen, um Forderungen abzulehnen." Laut Ansicht der Verbraucherzentrale handelt es sich bei den "Ausnahmesituationen" nicht um reguläre saisonale Wetterverhältnisse, wie beispielsweise Herbststürme.

Die Empfehlung der Bahn lautet, sich die Verspätung des Zuges von Mitarbeiter:innen bestätigen zu lassen. Mit dieser Bestätigung könne anschließend über die Website der Bahn oder in einem Servicecenter die Reise reklamiert werden. Ein Standard-Fahrgastrechte-Formular zum Ausfüllen ist auf den Online-Portalen hinterlegt. Im Zweifel empfiehlt die Bahn, bei einer Verspätung das Bahnpersonal nach dem Formular zu fragen.


Vorwürfe wachsen, Fans fallen auf die Knie: Der Fall Lindemann

Schluss mit Anti? Zum Werbespot der Punkband "Die Kassierer"

Keine Kommentare