Neue Regelungen
Wegfall der Maskenpflicht in Kitas: Verband sieht Einrichtungen in der Zwickmühle
14.4.2022, 05:55 UhrMasken runter, Tests einstellen. In Kürze liest sich die neue Freiheit in Bayerns Schulen und Kitas ziemlich einfach. Doch in der Realität verlieren sich diese Regelungen und Empfehlungen im juristischen Kleinklein, in Rahmenhygieneplänen und Infektionsschutzverordnungen.
Kita-Leitungen und -Träger sind seit zwei Jahren permanent damit beschäftigt, konkrete Regelungen aus den juristisch formulierten Verordnungen herauszulesen. "Kaum eine Leitung hat in ihrer Ausbildung solche Bereiche jemals behandelt", sagt Jacqueline Flessa, dritte Vorsitzende des bayerischen Kita-Verbands.
Nun scheint ein Ende in Sicht in Sachen Regelung möchte man meinen. Doch auch der Wegfall der Maskenpflicht seit 3. April und das Ende der Testpflicht zum 1. Mai ist mit vielen Feinheiten gespickt.
Gefährdungsanalyse ist das neue Zauberwort
Ob Kita-Mitarbeiter und Kita-Mitarbeiterinnen die Maske abnehmen oder nicht, muss nun zunächst durch eine sogenannte Gefährdungsanalyse des Trägers oder der Kita-Leitung überprüft werden. Nur, wenn die Gefährdungsanalyse ergibt, dass für das Personal kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, kann auf die Maske verzichtet werden.
Beim Umgang mit kleinen Kindern, die wild durcheinander rennen und springen, getröstet und gedrückt werden wollen und müssen, fällt diese Gefährdungsanalyse wahrscheinlich eindeutig aus: Die Maske wird also weiterhin fester Bestandteil der Kita-Mitarbeiter sein.
Trotzdem ist diese Gefährdungsanalyse extrem wichtig für den Fall, dass sich ein Mitarbeiter in der Einrichtung mit Corona infiziert - und womöglich wegen Langzeitfolgen in die Reha muss oder sogar arbeitsunfähig wird. Denn in diesem Fall greift die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und übernimmt die Kosten.
"Wir haben große Sorge, dass die KUVB nicht zahlt, wenn diese Gefährdungsanalyse Fehler oder Nachlässigkeiten aufweist", sagt Jacqueline Flessa. Auf Nachfrage unserer Redaktion gibt sich die KUVB jedoch kulant: "Wir erbringen die Leistungen für die betroffene Person auch dann, wenn in der jeweiligen Einrichtung die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft erstellt wurde oder nicht zu angemessenen Maßnahmen geführt hat. Insofern ist in der Hinsicht keine Verschlechterung für die Versicherten durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung eingetreten", versichert KUVB-Pressesprecher Eugen Maier.
Dass bei der Erstellung der Gefährdungsanalyse Fehler passieren, ist nicht ganz abwegig. Denn die Anleitung zur Erstellung dieser Analyse ist zehn Seiten lang und beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, die Ergriffen werden müssen: So unter anderem regelmäßiges Lüften, möglichst Abstand zu halten, den Pausenraum coronakonform zu gestalten, beim Umziehen der Kinder, die ihre Kleidung mit Speichel oder Erbrochenem getränkt haben, Einmalhandschuhe zu tragen oder externen Personen wie Handwerkern oder Eltern eine Maskenpflicht aufzuerlegen.
Ein Punkt, der mitunter zu Konflikten zwischen Eltern und Einrichtungen führen kann. Ebenso ein Ende der Testnachweispflicht zum 1. Mai. Das Gesundheitsministerium bestätigt auf Nachfrage, dass sie trotz weiterhin verpflichtender Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen am Ende der Tests an Schulen und Kitas zum 30. April festhält. Ausgenommen sind davon jedoch PCR-Pooltests an Kitas. Diese werden noch bis 31. August 2022 gefördert und können entsprechend fortgeführt werden.
"Es ist ein zweischneidiges Schwert", bilanziert Flossa. Die Tests fielen weg und gleichzeitig wünschten sich viele Kita-Mitarbeiter wieder eine maskenfreie Arbeit mit den Kindern, liefen aber große Gefahr, sich zu infizieren. "Ein unmachbarer Spagat, denn welcher Arbeitgeber verantwortet das Ablegen der Maske, wenn er bei einer nachweislichen Infektion am Arbeitsplatz die damit verbundene Verantwortung tragen muss?"
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