Beleidigung

"Hallo Meinung": Gericht mildert Geldstrafe für rechtspopulistischen Unternehmer

Ulrike Löw

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13.4.2022, 15:20 Uhr

© André Ammer, NNZ

"Hallo Meinung" nennt sich die Internetplattform, die der Unternehmer aus Schwarzenbruck nach eigener Aussage mit zehn Mitarbeitern betreibt, er wirbt auf seiner Homepage für eine "Gesellschaft für freies Denken und politische Einflussnahme" - und zeigte ein Video, in dem transsexuelle Menschen mit einem Krebsgeschwür verglichen wurden, zudem wurden vier Personen fälschlich als Grünen-Politikerinnen benannt.

In dem Video, er hatte es am 29. Mai 2020 gepostet, wurde unter anderem eine Fotografie mit Tessa Ganserer (für die Grünen Mitglied des Bundestages) gezeigt. Der Kommentar: "Die kannste auf 'ne Kippenschachtel tun als Warnhinweis". Die Internetplattform hatte das Bild von einem bayerischen AfD-Abgeordneten erhalten - zu sehen sind vier Mitglieder der "Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V." , sie gaben gemeinsam mit Ganserer eine Pressekonferenz. Ergänzt wurde das Bild mit dem Satz "das sind die Grünen im bayerischen Landtag... und nein: das ist KEIN Scherz". Eine falsche Tatsachenbehauptung, die Weber ungeprüft übernahm.


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Diese Entgleisung beschäftigte mittlerweile alle Instanzen. Das Amtsgericht Hersbruck hatte Weber im April 2021 wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 80 Euro (3200 Euro) verurteilt. Weber kündigte damals an, gegen das Urteil bis zum Bundesgerichtshof zu ziehen. Im Instanzenzug landete seine Berufung im August 2021 beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Das Gericht erhöhte die Geldstrafe auf 120 Tagessätze zu je 200 Euro, in der Summe 24.000 Euro.

In der Revision bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht den Schuldspruch gegen Weber. Die Freiheit, seine Meinung zu äußern, sei nicht grenzenlos. Weber habe die Schranke des Persönlichkeitsrechts der Geschädigten überschritten. Der Fall beschäftigte nun das Landgericht Nürnberg-Fürth erneut - denn nicht alle der Geschädigten hatten einen eigenen Strafantrag gestellt, dies ist jedoch die Voraussetzung für den Prozess.


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Bei dem Schuldspruch blieb es daher, doch das Urteil lautet nun auf Beleidigung in zwei Fällen, die Strafe wurde auf 80 Tagessätze zu je 200 Euro reduziert. Weber gilt damit nicht als vorbestraft.

Vor Gericht gab sich der Bauunternehmer zerknirscht. Er entschuldigte sich mehrfach für die "unangemessenen und ehrverletzenden Worte", künftig wolle er sich "gesellschaftlich angemessen äußern". Nach der Verurteilung sei er mit Schmierereien auf einer seiner Baustellen im Nürnberger Land öffentlich diffamiert worden: Warum arbeiten Sie mit einem Verbrecher zusammen, lautete sinngemäß ein Graffiti in Rummelsberg. Für ihn, er sieht sich als erfolgreichen Wirtschaftsingenieur und Unternehmer, sei dies "nicht angemessen", es stelle sein "ganzes Leben auf den Kopf".


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Weber zeigte das Video nach eigenem Bekunden etwa sechs Wochen auf seiner Internetseite, zunächst argumentierte er, dass er die Personen für Politikerinnen gehalten habe - und diese müssten sich schließlich mehr gefallen lassen als der Bürger, der nicht in der Öffentlichkeit steht. Nun gelobt er Besserung. In seinen "Hallo Meinung" Beiträgen wolle er künftig nicht mehr "aus der Hüfte schießen", sondern "Sorgfalt walten lassen".

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