Bayerische Idee gegen Lehrermangel

Nach Klage einer Rektorin: Gericht kippt umstrittenes Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte

13.11.2024, 13:25 Uhr
Die Schülerzahlen in Bayern steigen. Mit der Einführung des Arbeitszeitkontos für Grundschul-Lehrkräfte wollte das Kultusministerium dem begegnen.

© Frank Hoermann/IMAGO/Sven Simon Die Schülerzahlen in Bayern steigen. Mit der Einführung des Arbeitszeitkontos für Grundschul-Lehrkräfte wollte das Kultusministerium dem begegnen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das umstrittene verpflichtende Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte für nicht rechtens erklärt. Das Modell sieht für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eine Ansparphase von fünf Jahren vor, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche zu leisten haben. Diese sollen sie später wieder zurückbekommen.

Der Verwaltungsgerichtshof urteilte laut Informationen der Deutschen Presseagentur dpa nun, dass dieses Modell unwirksam sei. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule mit Unterstützung des bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands BLLV. Das Arbeitszeitkonto wurde 2020 vom damaligen Kultusminister Michael Piazolo eingeführt.

Rektorin klagte gegen Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Freistaat Bayern kann eine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision beantragen. Das Gericht räumte dem Freistaat auch die Möglichkeit ein, die Regelungen rückwirkend neu zu fassen.

Das Kultusministerium hatte neben dem verpflichtenden Arbeitszeitkonto noch weitere Maßnahmen eingeführt, um dem Lehrermangel in bestimmten Schularten zu begegnen. Die Arbeitszeitgewinne aus diesen Maßnahmen seien aber bei der Kalkulation des Arbeitszeitkontos nicht berücksichtigt oder nicht ausreichend berücksichtigt worden, argumentierte das Gericht. Zudem sei eine Lehrerbedarfsprognose zugrunde gelegt worden, die nicht mehr aktuell gewesen sei.

"Das Verwaltungsgericht stellt sich hinter die Lehrerinnen und Lehrer", überschrieb der bayerische Lehrerinnen- und Lehrerverband BLLV eine Pressemitteilung nach der Entscheidung. Der BLLV hatte Petra Falter, die seit über 30 Jahren Lehrerin und seit 2017 Rektorin an zwei Grundschulen ist, bei ihrer Klage unterstützt. "Die Belastung von Grundschullehrkräften ist über viele Jahre kontinuierlich gestiegen", schreibt der BLLV weiter. "Das Arbeitszeitkonto war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat."

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