Zu wenige Lademöglichkeiten
Elektroauto: Wallbox-Mangel in Mehrfamilienhäusern
27.1.2023, 15:51 UhrElektromobilität ist derzeit noch vorwiegend ein Ding für Eigenheimbewohner. Sie haben die Möglichkeit, eine Wallbox an der Hauswand, unterm Carport oder in der Garage zu installieren und sich so eine bequeme Lademöglichkeit zu schaffen.
Die meisten laden privat
Für den Alltag mit eine E-Auto ist das nahezu unerlässlich. Zu Recht wird zwar ein Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur gefordert und von der Bundesregierung im Rahmen des "Masterplans Ladeinfrastruktur II" auch forciert. Doch die meisten Ladevorgänge finden im privaten Umfeld statt. Das bestätigt auch der DAT-Report 2023 der Deutschen Automobil Treuhand: Rund 83 Prozent der E-Autofahrer laden demnach an der eigenen "Stromtanke". Das ist kein Wunder. Denn erstens kommt man dort preisgünstiger weg. Zweitens entfällt der Fußmarsch zur Ladestation. Drittens unterliegt das Auto keiner begrenzten Parkdauer. Und viertens steht das – beispielsweise über Nacht geladene – Fahrzeug so nahezu immer mit vollem Akku bereit.
Im Gegensatz zu Eigenheimbewohnern können die in Mehrfamilienhäusern Ansässigen aber eher selten auf eine solch komfortable Lademöglichkeit zurückgreifen. So geht es aus einer Umfrage hervor, die der ADAC aktuell unter Wohnungsbauunternehmen und Hausverwaltungen durchgeführt hat. Nur elf Prozent der Mehrfamilienhäuser stellen an den Stellplätzen – etwa in der Tiefgarage - zumindest eine Steckdose zum Laden bereit, was ohnehin nur eine sehr unbefriedigende Notlösung darstellt. Wallboxen oder Ladesäulen gibt es sogar nur in sieben Prozent der Objekte.
"Ernüchternde" Zahlen
Im Vergleich zu einer ähnlichen ADAC-Befragung aus dem Jahr 2019 zeichnet sich zwar ein Aufwärtstrend ab; damals hatten gerade einmal zwei Prozent der Mehrfamilienhäuser eine Steckdose und ebenfalls zwei Prozent eine Wallbox. Trotzdem seien die neu erhobenen Zahlen nach wie vor „ernüchternd“, wie es vonseiten des Autoclubs heißt.
Zur Wahrheit gehört es laut ADAC aber auch, dass die Nachfrage der Bewohner nach einer Lademöglichkeit eher zögerlich ausfällt. „46 Prozent der Unternehmen begründen ihre ablehnende Haltung zur Installation damit“, resümiert der Club.
Dabei ist es nach einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Dezember 2020 deutlich einfacher für die Mieter und Eigentümer in Mehrparteienhäusern geworden, am persönlichen Stellplatz eine Lademöglichkeit durchzusetzen. So kann inzwischen jeder Wohnungseigentümer „angemessene bauliche Veränderungen“ am Gemeinschaftseigentum verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Allerdings hat die Eigentümerversammlung das Recht, über das „Wie“ der durchzuführenden Maßnahme mitzubestimmen. Und die anfallenden Kosten muss der E-Mobilist selbst tragen, er darf sie nicht der Gemeinschaft aufbürden. Mieter wiederum können von ihrem Vermieter die Erlaubnis zur Installation einer Ladestation verlangen.
Kein Förderprogramm
Eine staatliche Förderung privater Wallboxen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es indes nicht mehr – seit Ende Oktober 2021 sind die entsprechenden Mittel ausgeschöpft. Eine Wiederaufnahme des Programms sieht der Masterplan Ladeinfrastruktur nicht vor.
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