Neues Jahr, neue Regeln
2023: Was sich für Autofahrer ändert
27.12.2022, 14:57 UhrE-Auto-Förderung
Die Bundesregierung fährt ab dem 1. Januar 2023 die Förderung von Elektroautos zurück. Der Kauf eines Plug-in-Hybriden überhaupt nicht mehr mit dem staatlichen Umweltbonus unterstützt. Für rein elektrische Autos – dazu gehören auch Brennstoffzellen-Fahrzeuge - bleibt er zwar erhalten, reduziert sich jedoch: Bei einem Netto-Listenpreis bis zu 40.000 Euro gibt es noch 4500 Euro (bisher 6000 Euro) plus 2250 Euro Herstellerprämie, bis 65.000 Euro beträgt die Förderung des Bundes 3000 Euro (bisher 5000 Euro), weitere 1500 Euro steuert wiederum der Hersteller bei. Ab dem 1. September gilt die Subventionierung nur noch für Privatpersonen, wobei das Wirtschaftsministerium noch prüfen will, ob auch Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen weiterhin bedacht werden sollen.
Der Auto Club Europa (ACE) macht darauf aufmerksam, dass der Bundesanteil zurückgezahlt werden muss, sofern das Fahrzeug innerhalb von zwölf Monaten weiterverkauft wird. Bislang hat diese Mindesthaltedauer sechs Monate betragen.
Im Jahr 2024 werden die Zuschüsse um ein weiteres eingeschränkt: Der Staat spendiert dann nur noch 3000 Euro, für Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von über 45.000 Euro gibt es gar nichts mehr.
Ähnlich wie bei der (inzwischen beendeten) Wallbox-Beihilfe erfahren die Fördertöpfe außerdem eine Deckelung, auf 2,1 Milliarden Euro für 2023 und auf 1,3 Milliarden für 2024. Sind diese Mittel ausgeschöpft, gehen E-Auto-Käufer leer aus. Relevant für die Unterstützung ist weiterhin das Datum der Zulassung, nicht das des Kaufes.
THG-Quote
Auch 2023 können Halter von reinen Elektroautos wieder ihr eingespartes Treibhausgas in Form sogenannter THG-Zertifikate verkaufen. Unerheblich ist es dabei, ob es sich um ein Privatfahrzeug oder um einen Dienstwagen handelt. Die Erlöse schwanken, können aber mehrere hundert Euro pro Jahr erreichen und unterliegen bei Privatpersonen nicht der Einkommensteuer.
Ladesäule
Ab dem 1. Juli 2023 müssen neu aufgestellte Ladesäulen auch eine Zahlungsmöglichkeit per Kredit- oder Debitkarte anbieten. Das soll das Tanken von Strom vereinfachen, weil E-Mobilisten so nicht mehr zwingend auf Apps oder Ladekarten teils verschiedener Anbieter angewiesen sind. Bereits bestehende Ladesäulen brauchen allerdings nicht umgerüstet zu werden.
Kraftstoff-Preis
Ursprünglich sollte die sogenannte CO2-Abgabe zum Jahreswechsel von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO2 angehoben werden. Damit wären die Kraftstoffpreise um rund 1,5 Cent je Liter Benzin oder Diesel gestiegen. Wegen der derzeit hohen Energiekosten hat die Bundesregierung diesen Schritt aber auf den 1. Januar 2024 verschoben.
Führerschein
Bis zum 19. Januar 2023 müssen nun auch die Autofahrer-Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre altes graues oder rosafarbenes Dokument gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Er ist dann auf 15 Jahre befristet. Eine Prüfung braucht zur anschließenden Verlängerung nicht abgelegt werden.
Verbandskasten
Die neue DIN-Norm für den Verbandskasten gilt bereits seit dem 1. Februar 2022. Vorgeschrieben sind seither unter anderem zwei medizinische Gesichtsmasken, bei denen es sich nicht um FFP2-Masken handeln muss, auch einfache OP-Masken werden akzeptiert. Am 31. Januar 2023 läuft die Übergangsfrist zum „Nachrüsten“ ab. Ein neuer Verbandskasten muss nicht angeschafft werden, sofern der bestehende das Verfallsdatum noch nicht überschritten hat.
49-Euro-Ticket
Bund und Länder haben sich auf die Einführung eines „Deutschland-Tickets“ geeignet, das zum monatlichen Pauschalpreis von 49 Euro die Nutzung des gesamten Personennahverkehrs ermöglicht, beispielsweise von Bussen, U- und S-Bahnen sowie von Regionalzügen. Eigentlich war der Start für den 1. Januar 2023 vorgesehen, doch weil die Finanzierung noch strittig ist, wurde dieser Termin verschoben. Nach aktuellem Stand könnte mit dem 1. April oder 1. Mai zu rechnen sein.
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