Lauterbachs Law half nicht: Dafür war die Plantage in Mühlhausen zu groß und das Cannabis zu viel

Wolfgang Fellner

Neumarkter Nachrichten

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2.5.2024, 18:30 Uhr
Mehr Pflanzen als erlaubt hatte der Mann in seiner Mühlhausener Wohnung gepflegt.

© Matt Masin/dpa Mehr Pflanzen als erlaubt hatte der Mann in seiner Mühlhausener Wohnung gepflegt.

Sie hatten den richtigen Riecher: Beamte der Polizeiinspektion Neumarkt rochen bei einer Kontrolle, dass der Fahrer vorher Cannabis konsumiert hatte. Am Wohnort des 51-jährigen Fahrers fanden sich neben einer Cannabisaufzucht mit 21 Setzlingen auch mehrere hundert Gramm konsumfertiges Cannabis. Die Zahl der Setzlinge und das aufgefundene Cannabis waren weit über den erlaubten Grenzwerten des neuen Cannabisgesetzes, sodass Ermittlungen aufgenommen wurden.

Cannabisprodukte sind seit einem Monat in Teilen zum Konsum und Besitz freigegeben, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz. Das berge im Bereich des Jugendschutz und des Straßenverkehrs besondere Gefahren. Aus diesem Grund achten die Polizeibeamten intensiv auf Ausfall- oder Konsumerscheinungen.

Bei der Kontrolle Cannabis-Konsum festgestellt

Die Beamten hatten den Mann im Gemeindebereich von Mühlhausen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Im Gespräch mit ihm stellten die Polizisten Hinweise auf einen kürzlichen Cannabiskonsum fest, sodass eine Fahrt unter Drogeneinfluss im Raum stand.

Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten bei dem Mann zuhause 21 Cannabispflanzensetzlinge in einer Aufzuchtanlage und mehrere hundert Gramm konsumfertiges Cannabis fest. Die Beamten stellten die Drogen sicher und ließen bei dem 51-Jährigen eine Blutentnahme durchführen.

Cannabis baut sich im Körper nicht konstant ab

Die Polizei weist nochmals eindringlich darauf hin, dass sich beim Abbau der Produkte im Körper erhebliche Unterschiede zwischen Alkohol und THC ergeben. Cannabis baue sich anders als Alkohol im Körper nicht konstant ab, so dass der Konsument seine Fahrtüchtigkeit kaum abschätzen könne. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen ergibt die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss ein nicht abzuschätzendes Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsbeteiligte, auch für sich selbst. Daher warnt die Polizei: Kein Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen.


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